Zur Sprache bringen
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7. Jg., Heft 2, (Januar 2003) |
___Heinz
Meyer Wuppertal |
Architekturkritik
und ästhetisches Urteil |
Das Charakteristische des
ästhetischen Urteils lässt sich bestimmen und von den spezifischen Inhalten
sowie den spezifischen Intentionen anderer Urteile abheben, vor allem von den
Inhalten sowie den Intentionen des funktionalen, des ökonomischen, des
ethischen oder des gnostischen Urteils. Diese Abgrenzung schließt nicht aus,
den Einfluss nichtästhetischer Aspekte auf das "ästhetische" Urteil
zu respektieren. Ein solcher Einfluss ist bei den verschiedenen ästhetisch
urteilenden Individuen unterschiedlich; er differiert zudem bei den
verschiedenen ästhetisch beurteilten Objekten, ist zum Beispiel bei der
Beurteilung von Bauwerken meist größer als bei den ästhetischen Aussagen über
Arbeiten der Bildenden Kunst. Das von außerästhetischen Einflüssen möglichst
weitgehend oder radikal bereinigte Urteil darf man als eine Leitidee verstehen,
und zwar eine Idee, die die verschiedenen Individuen in unterschiedlichem Maße
reizt, an der sie sich in unterschiedlichem Maße orientieren und die sie in
unterschiedlichem Maße verwirklichen, dieselben Individuen zudem bei
verschiedenen Objekten in wechselndem Ausmaß. Vom üblicherweise als
"ästhetisch" erlebten und qualifizierten Urteil ist jedenfalls das
konsequent auf das Ästhetische sich beschränkende abzuheben, auch wenn
Letzteres häufiger als Idee und seltener als Wirklichkeit existiert.
Das Ästhetische stellt einen Aspekt
beziehungsweise eine Dimension in der Vielfalt der Beschaffenheiten von
Gegenständen dar. Es betrifft die außergewöhnliche Gestaltung der Gegenstände.
Diese wurden mit mehr oder minder großen geistigen und sinnlichen Fähigkeiten
hergestellt, nämlich mit mehr oder minder großem handwerklichen Können, mehr
oder minder innovatorischem Blick sowie mehr oder minder kreativem Vermögen.
Die ästhetischen Gegenstände beziehungsweise die vor allem in ihrer
ästhetischen Dimension erlebten Gegenstände fassen entweder raum-zeitliche
Wirklichkeit oder Ideen in sinnliche Formen, oder sie wurden ausschließlich als
Farb-Form-Kompositionen geschaffen. Sie haben entweder keine über das
Ästhetische hinausgehende Funktion oder dienen praktischen Zwecken. Die
außergewöhnliche Gestaltung solcher Gegenstände wird angesichts der polaren
Qualitäten "ansprechend – reizlos", "schön – hässlich",
"aussagekräftig – leer" und/oder "treffend – verfehlend"
erlebt und beurteilt. Anders als das ästhetische Urteil empfindet und wertet
das Erkenntnisurteil nach den Kriterien "wahr – unwahr", das logische
nach den Kriterien "richtig – falsch", das ethische nach den
Kriterien "gut – böse" oder das funktionale nach den Kriterien
"zweckentsprechend – unpraktisch". (Meyer 1989,22 ss.;
1990,22 et 106)
Das ästhetische Erleben stellt eine
Komponente des mehrdimensionalen Erlebens und Handelns dar. Es ist bio-logisch
fundiert, förderte ursprünglich also das Leben im Sinne des Überlebens: Die
außergewöhnliche Gestaltung wirkte nämlich als ein Signal, das ein bio-logisch
zweckmäßiges Verhalten auslöste. Um dieses Ziel zu erreichen, reagierte der
Organismus auf den "ästhetischen" Reiz mit dem ästhetischen Erleben,
zunächst mit dem ästhetischen Aufmerken, dann mit ästhetischem Wohlgefallen oder
ästhetischem Missfallen, bei markanter Ausprägung des Wohlgefallens auch mit
der ästhetischen Begeisterung, in der Regel also mit einer außergewöhnlichen
Gestimmtheit, die die Handlungsbereitschaft förderte.
Wie andere (menschliche) Funktionen
ließ beziehungsweise lässt das ästhetische Erleben sich von seinem
ursprünglichen biologischen Zweck ablösen; es ließ beziehungsweise es lässt
sich sukzessiv von "praktischen" Anliegen entlasten, ließ und lässt
sich über seinen ursprünglichen bio-logischen Sinn hinaus, nämlich "exzentrisch"
(Plessner 1928,288 ss.;
1941,45), "luxurierend" (Gehlen 1940, 57 et
passim) beziehungsweise "hypertelisch"
(Tinbergen 1950,194; Portmann 1969,98; 1960a,133 et
171; 1960b), entfalten. Es ließ und es lässt sich in diesem Sinne
verselbständigen, kultivieren und mit Bedeutungen besetzen, die die handfeste
Existenzfristung transzendieren. Gleichwohl kann das hypertelisch entfaltete ästhetische Erleben und Handeln das
psychische Geschehen des Menschen steigern, erweitern und vertiefen; gleichwohl
kann es ("Lebens")Sinn stiften und insofern unter anderem der
Bewältigung der handfesten Existenz dienen.
Insbesondere dem Phänomen der hypertelischen Entfaltung des ästhetischen Erlebens und
Handelns scheint man erst gerecht werden zu können, wenn man diese Entfaltung
als eine mehr oder minder intensive sowie eine mehr oder minder extensive
Aktivität des Individuums versteht und diese Tätigkeit im Begriff des
"Ästhetisierens" fasst.(Meyer 1990,39) Das Ästhetisieren vollzieht
sich, wie gesagt, als Aufmerken angesichts der ästhetischen Dimension von
Gegenständen, ferner als Beachten, Empfinden und Erleben, als Wertschätzen und
als dementsprechendes Handeln. Es vollzieht sich rezeptiv und produktiv, mit
Auswirkungen auf die emotionale Entfaltung, die ethisch-normative Orientierung,
die gnostische Entwicklung sowie die materielle Lebensfristung.
Das ästhetische Urteilen stellt einen
psychischen Prozess dar, der vor allem von zwei Komponenten konstituiert wird,
nämlich vom Erkennen des Objektes und von der wertenden Stellungnahme. Diese
beiden Komponenten sind in der Analyse zu unterscheiden, auch wenn sie im
Vorgang des Urteilens interferieren. Das "Erkennen" bezeichnet die Wahr-nehmung der (weitgehend objektiv beschreibbaren)
Gegenstandsqualitäten, und zwar die Wahrnehmung der (letztlich physikalisch
bestimmbaren) raum-zeitlichen Beschaffenheiten des Objektes und die Wahrnehmung
der Spezifität dieser Beschaffenheiten (im Vergleich
zur Beschaffenheit anderer Objekte). Letzteres meint auch das Erkennen der
künstlerischen "Qualität" der beurteilten Objekte, wiederum im
Vergleich zur "Qualität" anderer Exemplare der zur Diskussion
stehenden Art von Objekten. Die von den Erkenntnisprozessen zu unterscheidende,
von diesen freilich ausgehende "wertende Stellungnahme" orientiert
sich, wie gesagt, an den Kriterien "ansprechend – reizlos",
"schön – hässlich", "aussagekräftig – leer" und/oder
"treffend – verfehlend".
Das Werten verläuft in der Regel
nicht als der rationale Prozess der Konfrontation der zur Diskussion stehenden
Gestaltung mit bestimmten ästhetischen Prinzipien, das heißt nicht als der
rationale Prozess der Sondierung, inwieweit die zur Diskussion stehende
Gestaltung einem bestimmten ästhetischen Prinzip oder verschiedenen Grundsätzen
entspricht. Wir urteilen und werten vielmehr auf Grund von Einstellungen.
(Thomae 1959,240 ss.; Meyer 1987,176 ss. et 397 ss.)
Um das psychische Geschehen des
ästhetischen Engagements und speziell das der wertenden Stellungnahme möglichst
zutreffend zu erfassen, hilft es, die den Bereich des Ästhetischen betreffenden
Einstellungen als "Ästhetisierungsattitüden" (Meyer 1990,249 ss. et passim) zu bezeichnen. Die
Ästhetisierungsattitüden – sie tragen zur Konstituierung der
"Persönlichkeit" bei – stellen ein Konglomerat recht unterschiedlicher,
auch divergierender und konfligierender Inhalte dar,
und zwar ein Konglomerat, das im beziehungsweise für den konkreten Prozess der
Wertung vereinheitlicht wird. Die nicht oder noch nicht erfolgte
beziehungsweise nicht oder noch nicht gelingende Vereinheitlichung wird häufig
als Ungewissheit erlebt, auch als belastende Desorientierung. Sie lässt mit dem
Urteil zögern, lässt suchen und prüfen. Die Vereinheitlichung der
Ästhetisierungsattitüden ist eng mit der Erkenntniskomponente des Urteils verbunden,
das heißt, das Erkennen der Objektqualitäten richtet den Prozess der
Vereinheitlichung der Ästhetisierungsattitüden quasi aus, häufig in einem
Pendeln zwischen Erkenntnisschritten und solchen der Akzentuierung sowie der
Vereinheitlichung des Einstellungsgefüges. Grundsätzlich betrifft die
Vereinheitlichung jeweils einen konkreten Urteilsprozess. Gleichwohl bilden
Individuen mehr oder minder überdauernde Vereinheitlichungen aus, die
verschiedenen Individuen tun dies in unterschiedlichem Maße.
Die als Konglomerat diverser Inhalte
begriffenen Ästhetisierungsattitüden bestehen unter anderem in den das
Ästhetische betreffenden genetischen Dispositionen, nämlich den ästhetischen
Schemata, die die Verhaltensforschung als "angeborene Formen möglicher Erfahrung"
(Lorenz 1943,273 ss.) beschrieb. Besonders bekannt
wurden das "Kindchenschema" und die Übertragung von dessen
Proportionen auf leblose Gegenstände, unter anderem auf Bauten. Zu den
genetischen Dispositionen gehört weiter die generelle "Sympathie" für
bio-morphe Formen und Farben, ferner die mit diesen
Schemata verknüpfte, partiell auch mit ihnen konfligierende
"autonome" Dynamik von Formen, Farben sowie den Verhältnissen
beider.
Mit den genetischen Dispositionen
verbinden sich eng die erworbenen. Zu Letzteren gehören die in der allgemeinen
ästhetischen Sozialisation und "Bildung" etablierten, ferner die auf
besondere ästhetische Schulungen zurückgehenden. Hierzu gehören weiter die
generellen und die speziellen Seherfahrungen, ästhetische Ein-sichten,
Erkenntnisse und vieles mehr, affektive Vorlieben ebenso rationale
Überzeugungen. Den rationalen Überzeugungen sind unter anderem die ästhetischen
Prinzipien zu subsumieren. Diese bestimmen das Werturteil nämlich erst dadurch,
dass man sie als Richtmaß anerkennt, sich mit ihnen identifiziert, sie
internalisiert. Letzteres bedeutet: Sie werden zu Einstellungen, gehen nämlich
in das Gefüge der Ästhetisierungsattitüden ein.
Das Gefüge der
Ästhetisierungsattitüden ist, wie angedeutet, mit dem Erkennen der (ästhetischen)
Objektqualitäten eng verzahnt. Dieses Gefüge reguliert das ästhetische Handeln
und speziell das ästhetische Werten. Es bildet unter anderem die
Motivationsbasis für das Handeln und Werten. (Meyer 1987,397 ss.) Selbst das so genannte "spontane" und "unbefangene"
Reagieren verläuft nicht orientierungslos und insofern willkürlich; es wird
vielmehr – ohne Zutun der reflektierenden ratio – gerichtet. Das Handeln und
das Werten auf Grund von Einstellungen schließt jedoch rationale Erörterungen,
Recherchen und Absicherungen mit dem Rekurs auf ästhetische Prinzipien nicht
aus. In der wertenden Stellungnahme eines Individuums zu es selbst betreffenden
ästhetischen Objekten bilden solche Erörterungen, Recherchen und Absicherungen
freilich nur Teilprozesse im Gesamtvorgang der auf das Urteil hinauslaufenden
Strukturierung und Vereinheitlichung des Einstellungsgefüges. Die rationalen
Teilprozesse werden vom jeweils gegebenen Einstellungsgefüge dirigiert, sie
können dieses bestärken, modifizieren und akzentuieren; das Urteil bestimmen
sie aber nur, wenn das Individuum sich mit ihnen identifiziert, wenn es sie
internalisiert und auf diesem Wege zu einer (mehr oder minder dominanten)
Komponente im Gefüge der Attitüden macht.
Die skizzierte Analyse betrifft das
ästhetische Handeln und Werten des "schaffenden" Künstlers ebenso wie
das des Rezipienten, das Handeln und Werten des Architekten ebenso wie das des
professionellen Kritikers und das des laienhaften Betrachters – und zwar trotz
der erheblichen Unterschiede in den Erkenntnisprozessen, in den
Ästhetisierungsattitüden, in der Vereinheitlichung der Einstellungen, in den
Urteilsprozessen sowie in den Urteilsresultaten der verschiedenen Personen.
Die skizzierte Analyse erklärt viel
von der Konvergenz und der Divergenz ästhetischer Urteile, auch viel von der
Konvergenz sowie der Divergenz im Umfang, im Verlauf und im Resultat dieser
Urteile. Die Analyse offenbart unter anderem die "dogmatische"
Interpretation ästhetischer Konvergenz sowie ästhetischer Divergenz als ideologisch,
nämlich die Interpretation, die Konvergenz und Divergenz ausschließlich auf
eine mehr oder minder zutreffende ästhetische Erkenntnis zurückführt. Gegen
eine solche Interpretation betont die vorliegende Explikation die Bedeutung der
Ästhetisierungsattitüden.
Das Gefüge der
Ästhetisierungsattitüden stellt, wie mit dem Hinweis auf die erworbenen
Einstellungen bereits angedeutet, keine unveränderliche Mitgift dar; es lässt
sich vielmehr erweitern, modifizieren und auf Grund wechselnder Dominanzen der
einzelnen Attitüden akzentuieren. Zu solchen Prozessen tragen die Architekten
mit ihren (wahrgenommenen) Bauten bei, aber auch die Kritiker mit ihren (rezipierten) Erörterungen. Beide Berufsgruppen vermitteln
vor allem dem ästhetisch Interessierten Ein-sichten;
sie geben Er-klärungen, und sie erlauben Be-wertungen. Sie lösen Erkenntnis- und Urteilsprozesse
aus, und sie bestärken oder modifizieren solche. Bei den verschiedenen
Individuen initiieren sie solche Prozesse allerdings in unterschiedlichem Maße
und in unterschiedlicher Weise, insbesondere abhängig vom Ausmaß und von der
Art des ästhetischen Engagements der verschiedenen Individuen.
Auch diese Unterschiede stellen die
weitgehend übereinstimmenden Verläufe im ästhetischen Erleben der diversen
Individuen nicht in Frage, speziell nicht die übereinstimmenden Verläufe in der
ästhetischen Attraktion, im ästhetischen Wohlgefallen, in der ästhetischen
Begeisterung sowie in der Verknüpfung des ästhetischen Erlebens mit
Erinnerungen, Überlegungen und Ideen. Die weitgehenden Konvergenzen im Verlauf
des ästhetischen Erlebens schließen freilich die Auslösung solchen Erlebens
durch Objekte unterschiedlicher ästhetischer Beschaffenheit nicht aus; sie
schließen ferner nicht aus, dass die verschiedenen Individuen recht
unterschiedliche Erinnerungen, Überlegungen und Ideen mit den Objekten
verbinden, von denen sie sich ästhetisch ansprechen lassen. Zustande kommen
auch solche Unterschiede nicht nur durch voneinander abweichende
Erkenntnisprozesse, sondern in weitergehendem Maße durch voneinander
abweichende wertende Stellungnahmen, die auf den Unterschieden in den
Ästhetisierungsattitüden beruhen.
Die Auslösung des ästhetischen
Wohlgefallens durch Objekte unterschiedlicher ästhetischer Qualität erleben
zahlreiche Architekten und eine noch größere Zahl von Kritikern als ein
ärgerliches Faktum. Die Wirklichkeit entspricht nämlich nicht dem häufig von
Architekten und noch häufiger von Kritikern geäußerten Postulat, sich nur von
Objekten bestimmter ästhetischer Qualität anziehen und begeistern zu lassen.
Immer wieder stellt das ästhetische Wohlgefallen der "Geschmacklosen"
das Bemühen der Architekten sowie der Kritiker um die Meliorisierung
der ästhetischen Qualität der Objekte sowie der dementsprechenden Urteile in
Frage.
Engagierte Architekten sind ebenso
wie engagierte Kritiker in der Regel nicht zur desillusionierenden Position des
Analytikers bereit, nämlich dazu, die Divergenz zwischen den genannten
Postulaten einerseits und der Auslösbarkeit der ästhetischen Begeisterung durch
Objekte "minderer" ästhetischer Qualität andererseits als Dilemma
anzuerkennen und damit weiter hinzunehmen, dass bestimmte ästhetische
Qualitäten beziehungsweise bestimmte ästhetische Werte – ebenso wie bestimmte
ethische Werte – nicht als allgemein verbindlich demonstrierbar, das heißt
beweisbar, sind.
Die Analyse des ästhetischen Erlebens
führt zu einer Skepsis, die im Engagement für bestimmte ästhetische Werte den
Einsatz für gruppenspezifische oder für individuelle Ziele sieht, auch für
Ziele, die aus der hypertelischen Entwicklung,
Kultivierung und Bewertung des ästhetischen Erlebens im allgemeinen und
bestimmter Auslöser dieses Erlebens im besonderen resultieren. Mit anderen
Worten: Auf Grund dieser Analyse lässt sich zumindest nicht allgemeinverbindlich
demonstrieren, dass das Engagement für bestimmte ästhetische Werte über einen
Einsatz für letztlich individuelle artifizielle Relevanzen hinausgeht. Eine
solche Sicht findet schnell den Applaus derjenigen, die das Bemühen um das
Wahre, das Gute und das Heil(ige) als die genuine
Bestimmung des Menschen explizieren und das Schöne angesichts solcher Aufgaben
als den vom Eigentlichen ablenkenden Schein erleben sowie darstellen.
Das skeptische Resümee schließt nicht
aus, sich auf Grund einer individuellen Entscheidung und/oder auf Grund
individueller affektiver Vorlieben intensiv mit dem Ästhetischen zu
beschäftigen, dabei bestimmte Inhalte und Werte luxurierend
zu entfalten, die außergewöhnliche Gestaltung der geschätzten ästhetischen
Werke als relevante Objektqualitäten zu erleben, diese mit bestimmten
Erinnerungen, Überlegungen und Ideen zu verknüpfen und derart sein Leben zu
erweitern, zu steigern und zu vertiefen.
Literatur:
Gehlen, A., 1940: Der Mensch.
8. Aufl. Frankfurt-Bonn 1966
Lorenz, K., 1943: Die
angeborenen Formen möglicher Erfahrung. In: Zeitschrift für Tierpsychologie Bd.
5/Heft 2/1943
Meyer, H., 1987: Welt,
Gesellschaft und Individuum. Frankfurt et al.
Meyer, H., 1989: Kunst,
Wahrheit und Sittlichkeit. Hildesheim
Meyer, H., 1990: Das
ästhetische Urteil. Hildesheim et al.
Plessner, H., 1928: Die Stufen des Organischen und der Mensch.
Berlin-Leipzig
Plessner, H., 1941: Lachen und Weinen. In: Plessner,
Philosophische Anthropologie. Frankfurt 1970
Portmann, A., 1960a: Neue
Wege der Biologie. München
Portmann, A., 1969: Das
Problem des Lebendigen. In: Portmann 1970
Thomae, H., 1959: Entwicklung
und Prägung. In: Lersch, P., et al., Hrsg.,1959: Handbuch der Psychologie 3,
Entwicklungspsychologie. Göttingen
Tinbergen, N., 1950: Instinktlehre.
Dt. Übers. 4. Aufl. Hamburg 1966