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Eine Kritik der Architekturkritik

7. Jg., Heft 2, (Januar 2003)    

 

___Heinz Meyer
Wuppertal
  Architekturkritik und ästhetisches Urteil

 

 

Das Charakteristische des ästhetischen Urteils lässt sich bestimmen und von den spezifischen Inhalten sowie den spezifischen Intentionen anderer Urteile abheben, vor allem von den Inhalten sowie den Intentionen des funktionalen, des ökonomischen, des ethischen oder des gnostischen Urteils. Diese Abgrenzung schließt nicht aus, den Einfluss nichtästhetischer Aspekte auf das "ästhetische" Urteil zu respektieren. Ein solcher Einfluss ist bei den verschiedenen ästhetisch urteilenden Individuen unterschiedlich; er differiert zudem bei den verschiedenen ästhetisch beurteilten Objekten, ist zum Beispiel bei der Beurteilung von Bauwerken meist größer als bei den ästhetischen Aussagen über Arbeiten der Bildenden Kunst. Das von außerästhetischen Einflüssen möglichst weitgehend oder radikal bereinigte Urteil darf man als eine Leitidee verstehen, und zwar eine Idee, die die verschiedenen Individuen in unterschiedlichem Maße reizt, an der sie sich in unterschiedlichem Maße orientieren und die sie in unterschiedlichem Maße verwirklichen, dieselben Individuen zudem bei verschiedenen Objekten in wechselndem Ausmaß. Vom üblicherweise als "ästhetisch" erlebten und qualifizierten Urteil ist jedenfalls das konsequent auf das Ästhetische sich beschränkende abzuheben, auch wenn Letzteres häufiger als Idee und seltener als Wirklichkeit existiert.

Das Ästhetische stellt einen Aspekt beziehungsweise eine Dimension in der Vielfalt der Beschaffenheiten von Gegenständen dar. Es betrifft die außergewöhnliche Gestaltung der Gegenstände. Diese wurden mit mehr oder minder großen geistigen und sinnlichen Fähigkeiten hergestellt, nämlich mit mehr oder minder großem handwerklichen Können, mehr oder minder innovatorischem Blick sowie mehr oder minder kreativem Vermögen. Die ästhetischen Gegenstände beziehungsweise die vor allem in ihrer ästhetischen Dimension erlebten Gegenstände fassen entweder raum-zeitliche Wirklichkeit oder Ideen in sinnliche Formen, oder sie wurden ausschließlich als Farb-Form-Kompositionen geschaffen. Sie haben entweder keine über das Ästhetische hinausgehende Funktion oder dienen praktischen Zwecken. Die außergewöhnliche Gestaltung solcher Gegenstände wird angesichts der polaren Qualitäten "ansprechend – reizlos", "schön – hässlich", "aussagekräftig – leer" und/oder "treffend – verfehlend" erlebt und beurteilt. Anders als das ästhetische Urteil empfindet und wertet das Erkenntnisurteil nach den Kriterien "wahr – unwahr", das logische nach den Kriterien "richtig – falsch", das ethische nach den Kriterien "gut – böse" oder das funktionale nach den Kriterien "zweckentsprechend – unpraktisch". (Meyer 1989,22 ss.; 1990,22 et 106)

Das ästhetische Erleben stellt eine Komponente des mehrdimensionalen Erlebens und Handelns dar. Es ist bio-logisch fundiert, förderte ursprünglich also das Leben im Sinne des Überlebens: Die außergewöhnliche Gestaltung wirkte nämlich als ein Signal, das ein bio-logisch zweckmäßiges Verhalten auslöste. Um dieses Ziel zu erreichen, reagierte der Organismus auf den "ästhetischen" Reiz mit dem ästhetischen Erleben, zunächst mit dem ästhetischen Aufmerken, dann mit ästhetischem Wohlgefallen oder ästhetischem Missfallen, bei markanter Ausprägung des Wohlgefallens auch mit der ästhetischen Begeisterung, in der Regel also mit einer außergewöhnlichen Gestimmtheit, die die Handlungsbereitschaft förderte.

Wie andere (menschliche) Funktionen ließ beziehungsweise lässt das ästhetische Erleben sich von seinem ursprünglichen biologischen Zweck ablösen; es ließ beziehungsweise es lässt sich sukzessiv von "praktischen" Anliegen entlasten, ließ und lässt sich über seinen ursprünglichen bio-logischen Sinn hinaus, nämlich "exzentrisch" (Plessner 1928,288 ss.; 1941,45), "luxurierend" (Gehlen 1940, 57 et passim) beziehungsweise "hypertelisch" (Tinbergen 1950,194; Portmann 1969,98; 1960a,133 et 171; 1960b), entfalten. Es ließ und es lässt sich in diesem Sinne verselbständigen, kultivieren und mit Bedeutungen besetzen, die die handfeste Existenzfristung transzendieren. Gleichwohl kann das hypertelisch entfaltete ästhetische Erleben und Handeln das psychische Geschehen des Menschen steigern, erweitern und vertiefen; gleichwohl kann es ("Lebens")Sinn stiften und insofern unter anderem der Bewältigung der handfesten Existenz dienen.

Insbesondere dem Phänomen der hypertelischen Entfaltung des ästhetischen Erlebens und Handelns scheint man erst gerecht werden zu können, wenn man diese Entfaltung als eine mehr oder minder intensive sowie eine mehr oder minder extensive Aktivität des Individuums versteht und diese Tätigkeit im Begriff des "Ästhetisierens" fasst.(Meyer 1990,39) Das Ästhetisieren vollzieht sich, wie gesagt, als Aufmerken angesichts der ästhetischen Dimension von Gegenständen, ferner als Beachten, Empfinden und Erleben, als Wertschätzen und als dementsprechendes Handeln. Es vollzieht sich rezeptiv und produktiv, mit Auswirkungen auf die emotionale Entfaltung, die ethisch-normative Orientierung, die gnostische Entwicklung sowie die materielle Lebensfristung.

Das ästhetische Urteilen stellt einen psychischen Prozess dar, der vor allem von zwei Komponenten konstituiert wird, nämlich vom Erkennen des Objektes und von der wertenden Stellungnahme. Diese beiden Komponenten sind in der Analyse zu unterscheiden, auch wenn sie im Vorgang des Urteilens interferieren. Das "Erkennen" bezeichnet die Wahr-nehmung der (weitgehend objektiv beschreibbaren) Gegenstandsqualitäten, und zwar die Wahrnehmung der (letztlich physikalisch bestimmbaren) raum-zeitlichen Beschaffenheiten des Objektes und die Wahrnehmung der Spezifität dieser Beschaffenheiten (im Vergleich zur Beschaffenheit anderer Objekte). Letzteres meint auch das Erkennen der künstlerischen "Qualität" der beurteilten Objekte, wiederum im Vergleich zur "Qualität" anderer Exemplare der zur Diskussion stehenden Art von Objekten. Die von den Erkenntnisprozessen zu unterscheidende, von diesen freilich ausgehende "wertende Stellungnahme" orientiert sich, wie gesagt, an den Kriterien "ansprechend – reizlos", "schön – hässlich", "aussagekräftig – leer" und/oder "treffend – verfehlend".  

Das Werten verläuft in der Regel nicht als der rationale Prozess der Konfrontation der zur Diskussion stehenden Gestaltung mit bestimmten ästhetischen Prinzipien, das heißt nicht als der rationale Prozess der Sondierung, inwieweit die zur Diskussion stehende Gestaltung einem bestimmten ästhetischen Prinzip oder verschiedenen Grundsätzen entspricht. Wir urteilen und werten vielmehr auf Grund von Einstellungen. (Thomae 1959,240 ss.; Meyer 1987,176 ss. et 397 ss.)

Um das psychische Geschehen des ästhetischen Engagements und speziell das der wertenden Stellungnahme möglichst zutreffend zu erfassen, hilft es, die den Bereich des Ästhetischen betreffenden Einstellungen als "Ästhetisierungsattitüden" (Meyer 1990,249 ss. et passim) zu bezeichnen. Die Ästhetisierungsattitüden – sie tragen zur Konstituierung der "Persönlichkeit" bei – stellen ein Konglomerat recht unterschiedlicher, auch divergierender und konfligierender Inhalte dar, und zwar ein Konglomerat, das im beziehungsweise für den konkreten Prozess der Wertung vereinheitlicht wird. Die nicht oder noch nicht erfolgte beziehungsweise nicht oder noch nicht gelingende Vereinheitlichung wird häufig als Ungewissheit erlebt, auch als belastende Desorientierung. Sie lässt mit dem Urteil zögern, lässt suchen und prüfen. Die Vereinheitlichung der Ästhetisierungsattitüden ist eng mit der Erkenntniskomponente des Urteils verbunden, das heißt, das Erkennen der Objektqualitäten richtet den Prozess der Vereinheitlichung der Ästhetisierungsattitüden quasi aus, häufig in einem Pendeln zwischen Erkenntnisschritten und solchen der Akzentuierung sowie der Vereinheitlichung des Einstellungsgefüges. Grundsätzlich betrifft die Vereinheitlichung jeweils einen konkreten Urteilsprozess. Gleichwohl bilden Individuen mehr oder minder überdauernde Vereinheitlichungen aus, die verschiedenen Individuen tun dies in unterschiedlichem Maße.

Die als Konglomerat diverser Inhalte begriffenen Ästhetisierungsattitüden bestehen unter anderem in den das Ästhetische betreffenden genetischen Dispositionen, nämlich den ästhetischen Schemata, die die Verhaltensforschung als "angeborene Formen möglicher Erfahrung" (Lorenz 1943,273 ss.) beschrieb. Besonders bekannt wurden das "Kindchenschema" und die Übertragung von dessen Proportionen auf leblose Gegenstände, unter anderem auf Bauten. Zu den genetischen Dispositionen gehört weiter die generelle "Sympathie" für bio-morphe Formen und Farben, ferner die mit diesen Schemata verknüpfte, partiell auch mit ihnen konfligierende "autonome" Dynamik von Formen, Farben sowie den Verhältnissen beider. 

Mit den genetischen Dispositionen verbinden sich eng die erworbenen. Zu Letzteren gehören die in der allgemeinen ästhetischen Sozialisation und "Bildung" etablierten, ferner die auf besondere ästhetische Schulungen zurückgehenden. Hierzu gehören weiter die generellen und die speziellen Seherfahrungen, ästhetische Ein-sichten, Erkenntnisse und vieles mehr, affektive Vorlieben ebenso rationale Überzeugungen. Den rationalen Überzeugungen sind unter anderem die ästhetischen Prinzipien zu subsumieren. Diese bestimmen das Werturteil nämlich erst dadurch, dass man sie als Richtmaß anerkennt, sich mit ihnen identifiziert, sie internalisiert. Letzteres bedeutet: Sie werden zu Einstellungen, gehen nämlich in das Gefüge der Ästhetisierungsattitüden ein.

Das Gefüge der Ästhetisierungsattitüden ist, wie angedeutet, mit dem Erkennen der (ästhetischen) Objektqualitäten eng verzahnt. Dieses Gefüge reguliert das ästhetische Handeln und speziell das ästhetische Werten. Es bildet unter anderem die Motivationsbasis für das Handeln und Werten. (Meyer 1987,397 ss.) Selbst das so genannte "spontane" und "unbefangene" Reagieren verläuft nicht orientierungslos und insofern willkürlich; es wird vielmehr – ohne Zutun der reflektierenden ratio – gerichtet. Das Handeln und das Werten auf Grund von Einstellungen schließt jedoch rationale Erörterungen, Recherchen und Absicherungen mit dem Rekurs auf ästhetische Prinzipien nicht aus. In der wertenden Stellungnahme eines Individuums zu es selbst betreffenden ästhetischen Objekten bilden solche Erörterungen, Recherchen und Absicherungen freilich nur Teilprozesse im Gesamtvorgang der auf das Urteil hinauslaufenden Strukturierung und Vereinheitlichung des Einstellungsgefüges. Die rationalen Teilprozesse werden vom jeweils gegebenen Einstellungsgefüge dirigiert, sie können dieses bestärken, modifizieren und akzentuieren; das Urteil bestimmen sie aber nur, wenn das Individuum sich mit ihnen identifiziert, wenn es sie internalisiert und auf diesem Wege zu einer (mehr oder minder dominanten) Komponente im Gefüge der Attitüden macht.

Die skizzierte Analyse betrifft das ästhetische Handeln und Werten des "schaffenden" Künstlers ebenso wie das des Rezipienten, das Handeln und Werten des Architekten ebenso wie das des professionellen Kritikers und das des laienhaften Betrachters – und zwar trotz der erheblichen Unterschiede in den Erkenntnisprozessen, in den Ästhetisierungsattitüden, in der Vereinheitlichung der Einstellungen, in den Urteilsprozessen sowie in den Urteilsresultaten der verschiedenen Personen.

Die skizzierte Analyse erklärt viel von der Konvergenz und der Divergenz ästhetischer Urteile, auch viel von der Konvergenz sowie der Divergenz im Umfang, im Verlauf und im Resultat dieser Urteile. Die Analyse offenbart unter anderem die "dogmatische" Interpretation ästhetischer Konvergenz sowie ästhetischer Divergenz als ideologisch, nämlich die Interpretation, die Konvergenz und Divergenz ausschließlich auf eine mehr oder minder zutreffende ästhetische Erkenntnis zurückführt. Gegen eine solche Interpretation betont die vorliegende Explikation die Bedeutung der Ästhetisierungsattitüden.

Das Gefüge der Ästhetisierungsattitüden stellt, wie mit dem Hinweis auf die erworbenen Einstellungen bereits angedeutet, keine unveränderliche Mitgift dar; es lässt sich vielmehr erweitern, modifizieren und auf Grund wechselnder Dominanzen der einzelnen Attitüden akzentuieren. Zu solchen Prozessen tragen die Architekten mit ihren (wahrgenommenen) Bauten bei, aber auch die Kritiker mit ihren (rezipierten) Erörterungen. Beide Berufsgruppen vermitteln vor allem dem ästhetisch Interessierten Ein-sichten; sie geben Er-klärungen, und sie erlauben Be-wertungen. Sie lösen Erkenntnis- und Urteilsprozesse aus, und sie bestärken oder modifizieren solche. Bei den verschiedenen Individuen initiieren sie solche Prozesse allerdings in unterschiedlichem Maße und in unterschiedlicher Weise, insbesondere abhängig vom Ausmaß und von der Art des ästhetischen Engagements der verschiedenen Individuen.

Auch diese Unterschiede stellen die weitgehend übereinstimmenden Verläufe im ästhetischen Erleben der diversen Individuen nicht in Frage, speziell nicht die übereinstimmenden Verläufe in der ästhetischen Attraktion, im ästhetischen Wohlgefallen, in der ästhetischen Begeisterung sowie in der Verknüpfung des ästhetischen Erlebens mit Erinnerungen, Überlegungen und Ideen. Die weitgehenden Konvergenzen im Verlauf des ästhetischen Erlebens schließen freilich die Auslösung solchen Erlebens durch Objekte unterschiedlicher ästhetischer Beschaffenheit nicht aus; sie schließen ferner nicht aus, dass die verschiedenen Individuen recht unterschiedliche Erinnerungen, Überlegungen und Ideen mit den Objekten verbinden, von denen sie sich ästhetisch ansprechen lassen. Zustande kommen auch solche Unterschiede nicht nur durch voneinander abweichende Erkenntnisprozesse, sondern in weitergehendem Maße durch voneinander abweichende wertende Stellungnahmen, die auf den Unterschieden in den Ästhetisierungsattitüden beruhen.

Die Auslösung des ästhetischen Wohlgefallens durch Objekte unterschiedlicher ästhetischer Qualität erleben zahlreiche Architekten und eine noch größere Zahl von Kritikern als ein ärgerliches Faktum. Die Wirklichkeit entspricht nämlich nicht dem häufig von Architekten und noch häufiger von Kritikern geäußerten Postulat, sich nur von Objekten bestimmter ästhetischer Qualität anziehen und begeistern zu lassen. Immer wieder stellt das ästhetische Wohlgefallen der "Geschmacklosen" das Bemühen der Architekten sowie der Kritiker um die Meliorisierung der ästhetischen Qualität der Objekte sowie der dementsprechenden Urteile in Frage.

Engagierte Architekten sind ebenso wie engagierte Kritiker in der Regel nicht zur desillusionierenden Position des Analytikers bereit, nämlich dazu, die Divergenz zwischen den genannten Postulaten einerseits und der Auslösbarkeit der ästhetischen Begeisterung durch Objekte "minderer" ästhetischer Qualität andererseits als Dilemma anzuerkennen und damit weiter hinzunehmen, dass bestimmte ästhetische Qualitäten beziehungsweise bestimmte ästhetische Werte – ebenso wie bestimmte ethische Werte – nicht als allgemein verbindlich demonstrierbar, das heißt beweisbar, sind.

Die Analyse des ästhetischen Erlebens führt zu einer Skepsis, die im Engagement für bestimmte ästhetische Werte den Einsatz für gruppenspezifische oder für individuelle Ziele sieht, auch für Ziele, die aus der hypertelischen Entwicklung, Kultivierung und Bewertung des ästhetischen Erlebens im allgemeinen und bestimmter Auslöser dieses Erlebens im besonderen resultieren. Mit anderen Worten: Auf Grund dieser Analyse lässt sich zumindest nicht allgemeinverbindlich demonstrieren, dass das Engagement für bestimmte ästhetische Werte über einen Einsatz für letztlich individuelle artifizielle Relevanzen hinausgeht. Eine solche Sicht findet schnell den Applaus derjenigen, die das Bemühen um das Wahre, das Gute und das Heil(ige) als die genuine Bestimmung des Menschen explizieren und das Schöne angesichts solcher Aufgaben als den vom Eigentlichen ablenkenden Schein erleben sowie darstellen.

Das skeptische Resümee schließt nicht aus, sich auf Grund einer individuellen Entscheidung und/oder auf Grund individueller affektiver Vorlieben intensiv mit dem Ästhetischen zu beschäftigen, dabei bestimmte Inhalte und Werte luxurierend zu entfalten, die außergewöhnliche Gestaltung der geschätzten ästhetischen Werke als relevante Objektqualitäten zu erleben, diese mit bestimmten Erinnerungen, Überlegungen und Ideen zu verknüpfen und derart sein Leben zu erweitern, zu steigern und zu vertiefen.      

 

Literatur:

Gehlen, A., 1940: Der Mensch. 8. Aufl. Frankfurt-Bonn 1966

Lorenz, K., 1943: Die angeborenen Formen möglicher Erfahrung. In: Zeitschrift für Tierpsychologie Bd. 5/Heft 2/1943

Meyer, H., 1987: Welt, Gesellschaft und Individuum. Frankfurt et al.

Meyer, H., 1989: Kunst, Wahrheit und Sittlichkeit. Hildesheim

Meyer, H., 1990: Das ästhetische Urteil. Hildesheim et al.

Plessner, H., 1928: Die Stufen des Organischen und der Mensch. Berlin-Leipzig

Plessner, H., 1941: Lachen und Weinen. In: Plessner, Philosophische Anthropologie. Frankfurt 1970

Portmann, A., 1960a: Neue Wege der Biologie. München

Portmann, A., 1960b: Spiel und Leben. In: Portmann 1970

Portmann, A., 1969: Das Problem des Lebendigen. In: Portmann 1970

Portmann, A., 1970: Entlässt die Natur den Menschen. München

Thomae, H., 1959: Entwicklung und Prägung. In: Lersch, P., et al., Hrsg.,1959: Handbuch der Psychologie 3, Entwicklungspsychologie. Göttingen

Tinbergen, N., 1950: Instinktlehre. Dt. Übers. 4. Aufl. Hamburg 1966



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